Einen wesentlichen Bestandteil der Aufgaben der Career Service-Einrichtungen an den Hochschulen ist die Beratung der Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen. Bereits 2009 wurden durch den csnd Qualitätsstandards für die Beratungen der Career Services definiert:
Übergeordnetes Ziel der Beratungsarbeit der Career Services ist es, die angehenden Akademiker/innen darauf vorzubereiten, ihre Berufsbiographie im Kontext der Wissensgesellschaft eigenverantwortlich zu managen. Dieses Selbstmanagement ist vor dem Hintergrund der sich schnell wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine existenzielle Kompetenz. Die konkreten Beratungsinhalte der Career Services konzentrieren sich meist auf die Themen berufliche Orientierung, Wahl eines Praktikums, Reflexion eigener Stärken und Schwächen, Bewerben und Berufseinstieg, aber auch Studienfachwahl und die Entscheidung, ob ein Masterstudium, eine Promotion oder der Einstieg in die Arbeitswelt gewählt werden soll.
Um in diesem breiten Feld die Qualität sicherzustellen, sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine einschlägige Qualifizierung oder Ausbildung im Bereich Beratung besitzen. Zum Standard sollte auch die regelmäßige Teilnahme an Supervision und weiteren Fortbildungen gehören.
Durch ein entsprechendes Beratungsumfeld (geeignete Räumlichkeiten und Wege der Kontaktaufnahme usw.) sollte sichergestellt sein, dass die Beratung vertraulich ablaufen kann. Der Beratungsansatz, mit dem im einzelnen Fall gearbeitet wird, soll für die Ratsuchenden transparent gemacht werden.
Im Idealfall erfolgt die Beratung personen-, kontext- und lösungszentriert. Die Qualität des Beratungsergebnisses wird in erster Linie an den Interessen der ratsuchenden Person und nicht an etwaigen Sichtweisen des Beraters/der Beraterin oder den Interessen der beratenden Einrichtung gemessen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Beraterinnen und Berater in ihrer Arbeit unabhängig von den Interessen Dritter agieren können.
Im Career Service sollte ein geeignetes Instrument zur Evaluation der Beratungsangebote genutzt werden, um die Beratung zu dokumentieren, vor allem aber um sie weiter zu entwickeln, wobei Datenschutz und Vertraulichkeit strikt beachtet werden. Der Berater/die Beraterin ist verpflichtet, die sachlichen Informationen, die er/sie in Beratungsgesprächen weitergibt, selbständig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Auszug aus dem Positionspapier des csnd „Qualitätssicherung in der Career Service Arbeit an deutschen Hochschulen“, Seite 6f.
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